Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von PAINT-Consult® zu erbringenden Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit sie im Einzelfall ausdrücklich anerkannt werden. Änderungen jeder Art sowie mündliche Abreden sind gültig, wenn und soweit sie von PAINT-Consult® ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Inhalt und Umfang der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von PAINT-Consult® bestimmen sich ausschließlich nach dem Angebot sowie der Auftragsbestätigung und diesen AGB.

2. Angebote, Auftragsannahme

Zur Abgabe verbindlicher Erklärungen zum Vertragsinhalt ist lediglich der Inhaber von PAINT-Consult® berechtigt. Die Angebote seitens PAINT-Consult® sind für einen Zeitraum von 2 Monaten ab Zugang bindend. Angebote und Annahmen bedürfen mindestens der Textform. Die mündliche Annahme des Angebots wird erst mit einer von PAINT-Consult® in Textform erteilten Auftragsbestätigung wirksam.

3. Ausführung durch Dritte

PAINT-Consult® darf sich zur Ausführung der Dienstleistungen der Hilfe von hinreichend qualifizierten Dritten bedienen. Eine vertragliche Verbindung besteht jedoch nur zwischen PAINT-Consult® und beauftragten Dritten.

4. Preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatz- und eventueller Verkehrssteuern. Angefallene Kosten von Verpackung, Versand, Transportversicherung und sonstigen Gebühren werden gesondert berechnet. Die Preiskalkulation ist stets als Komplettpreis anzusehen. Änderungen oder die Reduktion des Auftrags auf Teile des Angebotes bedürfen einer Abstimmung mit neuer Berechnung. 

5. Leistungszeit

PAINT-Consult® ist immer bestrebt, die Dienstleistungen so schnell wie möglich und vom Auftraggeber benötigt zu liefern. Im Fall der Überschreitung einer Leistungszeit wird der Auftraggeber PAINT-Consult® schriftlich mahnen und für die Leistung eine angemessene Nachfrist setzen. Leistungsbeeinträchtigungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streiks, Unruhen, Feuer oder ähnlicher Störungen unterbrechen den Lauf jeglicher Leistungsfristen. Die Unterbrechung endet mit der Beseitigung bzw. dem Ende der betreffenden Störung. PAINT-Consult® verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über Beginn, Grund, voraussichtliche Dauer und absehbares Ende der Unterbrechung zu informieren. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, so kann PAINT-Consult® nach seiner Wahl jegliche fälligen Lieferungen zurückhalten und für künftige Lieferungen Vorkasse verlangen.

6. Abnahme, Mängelrüge, Gewährleistung

Die ausgelieferte Leistung ist vom Auftraggeber unverzüglich auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Die Leistung ist vom Auftraggeber abzunehmen, wenn sie keine erkennbaren wesentlichen Mängel aufweist. Beanstandungen bezüglich offensichtlicher Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Empfang PAINT-Consult® gegenüber in Textform anzuzeigen, anderenfalls gilt die Leistung als genehmigt und abgenommen. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich zunächst auf Nacherfüllung; bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind auf die in Ziffer 8 genannten Fälle beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit Abnahme der Leistung.

7. Kündigung

Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schriftlich zu kündigen. In diesem Fall muss der Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen anteilig erstatten. Zudem erstattet der Auftraggeber für den Fall der vorzeitigen Kündigung eine Pauschale in Höhe von 20 % des Restwerklohns der nicht erbrachten Leistungen, wobei es dem Auftraggeber unbenommen bleibt, tatsächlich geringere Aufwendungen von PAINT-Consult® nachzuweisen.

8. Haftung

Die Haftung von PAINT-Consult® und seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist auf die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten handelt. Die Haftungssumme ist unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung auf den Netto-Auftragswert begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn sowie mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Beschränkungen unberührt. Die haftungsrechtliche Verantwortung zur ordnungsgemäßen Erstellung der Unterlagen entsprechend des nationalen bzw. europäischen Arzneimittelrechts obliegt vollständig dem Auftraggeber. Er überprüft die Unterlagen auf die fachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und stellt PAINT-Consult® diesbezüglich von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei.

9. Zahlung, Aufrechnung

Die Rechnungen von PAINT-Consult® an den Auftraggeber sind fällig und zahlbar innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt. Die Zahlungen erfolgen kosten- und spesenfrei. Die Aufrechnung des Auftraggebers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgen.

10. Eigentumsvorbehalt, Rechte

Alle Rechte an den von PAINT-Consult® verwendeten und entwickelten Konzeptionen, wie die Testung der Lesbarkeit und Optimierung von Gebrauchsinformationen sind Eigentum von PAINT-Consult®. Die erzielten Ergebnisse verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von PAINT-Consult® und dürfen vom Auftraggeber nicht eher verwendet bzw. verwertet werden.

11. Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB oder Verträge unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarung. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Falle eine neue Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Klausel gekannt hätten.

Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesen AGB oder im Zusammenhang mit den Verträgen ist Jena (Deutschland).